Was macht ein Notar?
Öffentlicher Amtsträger
Ein Notar ist ein unabhängiger und unparteiischer öffentlich-rechtlicher Amtsträger, der eine Vielzahl wichtiger rechtlicher Aufgaben übernimmt.
Hauptaufgabe
Seine Hauptaufgabe besteht darin, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und somit eine rechtlich verbindliche Form zu schaffen. Notare sind dafür verantwortlich, dass bestimmte Verträge und Erklärungen, wie zum Beispiel Kaufverträge für Immobilien, Eheverträge, Erbverträge oder Testamente, rechtlich einwandfrei gestaltet sind und den Willen der Parteien korrekt widerspiegeln.
Beratung
Darüber hinaus berät ein Notar die Beteiligten umfassend und vor allem unabhängig, erklärt die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten gleichberechtigt informiert und geschützt sind. Notare überwachen auch den ordnungsgemäßen Ablauf von Geschäften, indem sie sicherstellen, dass die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und der Vertrag korrekt abgeschlossen wird.
Vertrauen
Notare genießen kraft der öffentlichen Bestellung besonderes öffentliches Vertrauen, daher garantieren ihre Urkunden eine hohe Beweiskraft und erleichtern spätere Streitigkeiten vor Gericht. In Deutschland und vielen anderen Ländern sind bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. der Hauskauf, ohne die Beteiligung eines Notars gar nicht rechtswirksam, was die zentrale Bedeutung ihrer Arbeit unterstreicht.
Aufgaben im Notarbereich

Beurkundung -
Immobilienkauf und Rechte an Grundstücken und Immobilien
Notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, inklusive Beratung und Warnfunktion. Andere Rechte sind bspw. Grunddienstbarkeiten, Wegerechte, Wohnrechte, uvm., sowie Löschung dieser Rechte und Kommunikation mit dem Grundbuchamt (bspw. Eintragung)

Erbvertrag
Bindender Vertrag mit weitreichenden Konsequenzen für den Erblasser und die Erben. Die Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ehevertrag
Regelung güterrechtlicher Verhältnisse in der Ehe, Absicherung bei Verbindlichkeiten und Versorgung im Alter.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Rechtssichere Formulierung, Beratung und ggf. Verwahrung um im Ernstfall Ihre Wünsche durchzusetzen.

Unternehmensrecht
Eintragungen im Handelsregister, Beratung bei Gründungen (GmbH, UG, AG, eGbR, etc.), Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Umstrukturierungen.

Anfertigung vollstreckbarer Urkunden
Sicherstellung der Rechtskraft von Vereinbarungen (bspw. notarielle Schuldanerkenntnisse).

Beratung
Umfassende Aufklärung der Parteien über Konsequenzen von Rechtsgeschäften.

Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften
Fragebögen im Notarbereich
Zur Vorbereitung Ihres Notartermins bieten wir Ihnen hier zu verschiedenen Themen die erforderlichen Fragebögen zum Download an.
Bringen Sie diese ausgefüllt zum Termin mit und verkürzen Sie so die Bearbeitungszeit.
